Gewässername: Innerer Ruetzbach – Revier 2041
Fischarten:
Bachforelle, Äsche, Regenbogenforelle, Bachsaibling
Angeltechniken:
Fliegenfischen; in Teilabschnitten Fischen mit künstlichen und natürlichen Ködern erlaubt
Revierbeschreibung:
28 km Gebirgsbach mit schnell fließendem Charakter. Der Leitfisch ist ganz klar die Bachforelle. Speziell Frühjahr und Herbst bieten eine sehr schöne Fischerei, teilweise sogar mit der Trockenfliege. Die meisten Abschnitte erfordern eine genaue Präsentation der Fliege, Distanzwürfe sind in der Regel nicht erforderlich. Allerdings behindern Bäume und Sträucher teilweise den Rückwurf. Rollwurf, Switchcast oder ähnliche Trickwürfe sind daher oft von Vorteil. Ein gutes Schuhwerk ist zu empfehlen – Gebirgsbach. Ruten der Schnurklasse 5 sind optimal. Das Vorfach sollte auf Grund der teilweise starken Strömung nicht zu dünn gewählt werden. Fische über 40 cm sind jederzeit möglich und werden auch regelmäßig gefangen.
Ein Restbestand von Regenbogenforellen und Bachsaiblingen sorgt für den speziellen Kick.
In den warmen Sommermonaten ist mit Eintrübungen - Schmelzwasser (Gletscherwasser) zu rechnen. In dieser Zeit lohnt sich ein Blick in den Abschnitt Oberbergbach (Gesamtlänge ca. 9 km). Dieser Bereich ist deutlich weniger von Eintrübungen betroffen.
Wir bedanken uns, dass sie uns bei der nachhaltigen Bewirtschaftung in unserem Revier unterstützen, indem sie die Natur schonen und unsere Regeln befolgen. Fliegenfischen bevorzugt!
Fischereiliche Bestimmungen:
- Ausübung der Fischerei 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang
- mit 1 Angelrute, max. 2 Einfachhaken (keine Zwillings- od. Drillingshaken), ohne Widerhaken
- Fischen von Brücken ist nicht erlaubt
- Das Fischen in den Seitenbächen/Zuflüssen ist nicht gestattet (Ausnahme Oberbergbach)
- Das Fischen mit Tirolerhölzl "Rieseln" ist nicht gestattet
- Die Entnahme von Äschen ist VERBOTEN
- Der Gewässerabschnitt von der Autobrücke Klaus Äule bis zur Autobrücke Waldcafe darf erst ab 16. Mai und nur mit einer künstlichen Fliege/Fliegenfischen befischt werden (Äschenlaichgebiet!!)
- Ab 1. Oktober darf im gesamten Revier nur noch mit künstlicher Fliege und Fliegenrute gefischt werden
Jeder entnommene Fisch ist unmittelbar nach Entnahme in das Fangverzeichnis einzutragen. Ausgedruckte Fangstatistiken sind bei der Gemeinde abzugeben.
Verangelte Fische müssen behalten werden, auch wenn sie das Mindestmaß nicht erreichen.
Der Haken ist im Fisch zu belassen und die Schnur abzuschneiden. Sie werden auf die Tagesfangzahl angerechnet.
Die Aufsichtsorgane sind angehalten, bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen den
Erlaubnisschein einzuziehen und bei Übertretungen gesetzlicher Bestimmungen Anzeige zu erstatten.
Im Interesse der Landwirtschaft ersuchen wir um schonende Begehung der Ufer und rücksichtsvolles Parken der Kraftfahrzeuge.
Angelkarten und Preise:
1.
Gesamtstrecke inkl. Fliegenstrecke
Tageskartenpreis € 35.-
a.
Strecke: Zegger Brücke bis Mutterberg sowie der gesamte
Oberbergbach.
Im Streckenabschnitt Zeggerbrücke bis Milders/Einfluss Oberbergbach sowie der Oberbergbach auf seiner gesamten Länge darf ausschließlich mit der Fliegenrute und künstlicher Fliege gefischt
werden.
Der Gewässerabschnitt von der Autobrücke Klaus Äule bis zur Autobrücke Waldcafe darf erst ab 16. Mai und nur mit einer künstlichen Fliege/Fliegenrute befischt werden (Äschenlaichgebiet!!)
b.
Entnahme: Pro Tag dürfen max. 2 Fische im Bereich zwischen Milders/Einfluss Oberbergbach und Mutterberg
entnommen werden. Im Bereich Neder/Zeggerbrücke bis Milders/Einfluss Oberbergbach sowie der Oberbergbach auf seiner gesamten Länge ist keine Entnahme gestattet!
Gefangene Fische sind
schonend zu behandeln und umgehend wieder zurück zu setzten.
Nach Entnahme des 2. Fisches ist das Fischen einzustellen. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in das Fangverzeichnis
einzutragen.
Mindestmaß: Bachforelle 30 cm, Regenbogenforelle 30 cm, Bachsaibling 30 cm
Schonzeit Bachforelle und Bachsaibling ab 01.10.
Die Entnahme von Äschen ist ganzjährig VERBOTEN!
2. Teilstrecke mit Entnahme
Tageskartenpreis € 30.-
a. Strecke: Mit diesem
Erlaubnisschein darf das Revier von Milders/Einfluss Oberbergbach bis Mutterberg befischt werden.
Der Abschnitt Zeggerbrücke bis Milders/Einfluss Oberbergbach sowie der gesamte Oberbergbach darf NICHT befischt werden.
Der Gewässerabschnitt von der Autobrücke Klaus Äule bis zur Autobrücke Waldcafe darf erst ab 16. Mai und nur mit einer künstlichen Fliege/Fliegenrute befischt werden
(Äschenlaichgebiet!!)
b.
Entnahme: Pro Tag dürfen max. 2 Fische entnommen werden. Nach Entnahme des 2. Fisches ist das Fischen
einzustellen. Jeder entnommene Fisch ist unverzüglich in das Fangverzeichnis einzutragen.
Mindestmaß: Bachforelle 30 cm, Regenbogenforelle 30 cm, Bachsaibling 30 cm
Schonzeit Bachforelle und Bachsaibling ab 01.10.
Die Entnahme von Äschen ist ganzjährig VERBOTEN!
c.
Erlaubte Köder: Künstliche oder natürliche Köder (keine Lebendköder)
Das „Rieseln“ Tiroler Hölz ist verboten
Gewässergrenzen für folgende Kartentypen:
- Gesamtstrecke inkl. Fliegenfischerstrecke
Neder/Zeggerbrücke bis Mutterberg sowie der Oberbergbach auf seiner gesamten Länge
Der Gewässerabschnitt von der Autobrücke Klaus Äule bis zur Autobrücke Waldcafe darf erst ab 16. Mai und nur mit einer künstlichen Fliege/Fliegenrute befischt werden (Äschenlaichgebiet!!)
- Teilstrecke
Milders/Einfluss Oberbergbach bis Mutterberg
Der Gewässerabschnitt von der Autobrücke Klaus Äule bis zur Autobrücke Waldcafe darf erst ab 16. Mai und nur mit einer künstlichen Fliege/Fliegenrute befischt werden (Äschenlaichgebiet!!)